The Company Journey Guides
  • META SKILLS
  • Portfolio
    • HUMAN-ABILITY
    • LEAD-ABILITY
    • ORGANISATION-ABILITY
    • FUTURE-ABILITY
  • About
    • Expertise
    • TCJG to go
  • Kontakt
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Search
  • Menu Menu
Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeitsberichterstattung: Neue EU-Richtlinie

Wa bedautet das – Nachhaltigkeitsberichterstattung: Neue EU-Richtlinie? Seit dem Geschäftsjahr 2017 sind in Deutschland rund 500 große, kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Banken und Versicherungen dazu verpflichtet, eine sogenannte „nichtfinanzielle Erklärung“ zu erstellen. Darin haben sie die von ihnen verfolgten Konzepte, Risiken und Leistungsindikatoren in Bezug auf Umwelt, Arbeitnehmerbelange, soziale Belange, Menschenrechte und Korruption darzulegen, sofern diese als wesentlich erachtet werden. Die rechtliche Grundlage dafür bildete bislang die europäische CSR-Richtlinie (2014/95/EU, engl. „Non-financial Reporting Directive”) und deren nationale Umsetzung über das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG). CSR steht für „Corporate Social Responsibility“, also die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen. Mit der jüngsten Novelle der Richtlinie im Jahr 2022 wurde auch ein neuer Titel eingeführt. Sie wird fortan als „Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD“ (Richtlinie (EU) 2022/2464), also die Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung, bezeichnet.

Zweck der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ist, Transparenz über die nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen für die Geschäftstätigkeit der Unternehmen aber auch über die Auswirkungen eines Unternehmens auf Mensch und Umwelt herzustellen. Diese Informationen sollen insbesondere Finanzmarktakteuren die nötige Grundlage bieten, um die ⁠Nachhaltigkeit⁠ ihrer Portfolios messen und nachhaltigere Anlageentscheidungen treffen zu können.

Neufassung der CSR-Richtlinie

Verschiedene Studien offenbarten deutliche Defizite der bislang geltenden Berichtspflichten. Aufgrund dessen und angestoßen durch den „European Green Deal“ und die Sustainable Finance-Strategie der Europäischen Kommission wurde die CSR-Richtlinie von 2021 bis 2022 umfassend überarbeitet. Die neugefasste Richtlinie (EU) 2022/2464 ist seit Anfang 2023 in Kraft und muss bis Mitte 2024 von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Mit der Neufassung sollen Nachhaltigkeitsinformationen den gleichen Stellenwert wie Finanzinformationen eines Unternehmens erhalten. Die neuen Anforderungen gelten ab dem Geschäftsjahr 2024, also für Berichte ab dem Jahr 2025, zunächst für die Unternehmen, die bisher schon berichtspflichtig waren.

Anwendungsbereich – wer ist ab wann betroffen?

Die Berichtspflicht wird phasenweise von den bereits berichtspflichtigen Unternehmen auf alle bilanzrechtlich großen Unternehmen sowie alle börsennotierten Unternehmen ausgeweitet (ausgenommen sind börsennotierte Kleinstunternehmen):

  • Geschäftsjahr 2024: bisher zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtete Unternehmen
  • Geschäftsjahr 2025: alle weiteren großen Unternehmen
  • Geschäftsjahr 2026: börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen), kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen
  • Geschäftsjahr 2028: Unternehmen aus Drittländern mit einem Nettoumsatz von über 150 Mio. EUR in der EU, wenn sie mindestens ein Tochterunternehmen oder eine Zweigniederlassung in der EU haben und bestimmte Schwellenwerte überschreiten

Ab wann ein Unternehmen als groß gilt, wird in der EU-Bilanzrichtlinie anhand von Schwellenwerten zur Bilanzsumme, den Umsatzerlösen und der Beschäftigtenzahl definiert. Die Europäische Kommission hat die finanziellen Schwellenwerte kürzlich inflationsbedingt angehoben. Als groß gelten demnach Unternehmen, die zwei von drei der folgenden Kriterien überschreiten:

  • Bilanzsumme: 25.000.000 €
  • Nettoumsatzerlöse: 50.000.000 €
  • durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres Beschäftige: 250

Wesentlichkeit – wie bestimmen sich die Berichtsinhalte?

  • Gemäß der novellierten Richtlinie muss ein Unternehmen nachhaltigkeitsbezogene Angaben machen, die aus finanzieller Perspektive oder aus ökologischer und sozialer Perspektive wesentlich sind (sog. doppelte Wesentlichkeit).
  • Kriterien und Ansätze für die Identifikation und Bewertung wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen und -informationen werden in den Berichtsstandards definiert. Allerdings verbleibt die Wesentlichkeitsanalyse eine unternehmensindividuelle Aufgabe, deren Ergebnis die Anwendung der Berichtsstandards und folglich auch den Berichtsinhalt bestimmt. Ausgenommen davon ist nur ein kleiner Teil der Anforderungen, über die jedes Unternehmen berichterstatten muss.

Berichtselemente und -themen

Unternehmen müssen bezogen auf ihre wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte u.a. offenlegen:

  • Governance-Strukturen
  • Geschäftsmodell und Strategie
  • Sorgfaltspflichten-Prozesse (engl. “Due Diligence”), einschließlich tatsächlicher und potenzieller Auswirkungen auf Mensch und Umwelt
  • Nachhaltigkeitsbezogene finanzielle Risiken und Chancen
  • Zielsetzungen und erreichte Fortschritte
  • Maßnahmen
  • Leistungsindikatoren
  • Prozess zur Wesentlichkeitsanalyse

Die zu berichtenden Informationen können qualitativer oder quantitativer Natur, zukunfts- oder vergangenheitsbezogen sein und kurz-, mittel- und langfristige Zeiträume abdecken. Sie beziehen sich grundsätzlich auf die eigenen Aktivitäten sowie die Wertschöpfungsketten des Unternehmens.

Folgende Themen werden von der Berichtspflicht abgedeckt:

Umwelt

  • ⁠Klimaschutz⁠ und Klimaanpassung
  • Wasser- und Meeresressourcen
  • Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
  • Umweltverschmutzung
  • ⁠Biodiversität⁠ und Ökosysteme

Soziales und Menschenrechte

  • Gleichbehandlung und Chancengleichheit
  • Arbeitsbedingungen
  • Achtung der Menschenrechte

Governance

  • Unternehmensethik und Unternehmenskultur
  • Lobbying
  • Faire Geschäftsbeziehungen

Die konkreten Berichtsanforderungen werden in Nachhaltigkeitsberichtsstandards definiert, den sog. „European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS). Diese hat die Europäische Kommission im Juli 2023 als delegierten Rechtsakt verabschiedet. Branchenspezifische Standards sollen später folgen. Sie finden mehr Informationen zu den ESRS in unserem Whitepaper.

Liefer- und Wertschöpfungsketten

Im Vergleich zur bislang geltenden Rechtslage wird die Pflicht zur Berichterstattung über Risiken und Chancen sowie über ökologische und soziale Auswirkungen in Liefer- und Wertschöpfungsketten ausgeweitet. Die Angaben sollen gegebenenfalls die Produkte und Dienstleistungen, Geschäftsbeziehungen und Lieferkette der Unternehmen umfassen. Detaillierte Anforderungen werden in den Berichtsstandards geregelt.

Nachhaltigkeitsberichterstattung: EU-Richtlinie für Prüfung

Die CSRD sieht eine verbindliche externe Prüfung der berichteten Nachhaltigkeitsinformationen vor. Die Prüfer müssen die Nachhaltigkeitsinformationen mit „begrenzter Prüfungssicherheit“ bestätigen. Eine künftige Ausweitung auf eine „hinreichende Prüfungssicherheit“ ist vorgesehen, sofern sich dies als angemessen erweist. Bei begrenzter Prüfungssicherheit wird bestätigt, dass der*dem Prüfer*in keine Sachverhalte bekannt wurden, die zu der Annahme veranlassen, dass im Bericht wesentliche falsche Darstellungen enthalten sind. In diesem Fall werden weniger Prüfungen vorgenommen als bei der Prüfung mit hinreichender Prüfungssicherheit.

Taxonomie-Verordnung

Für nach der CSRD berichtspflichtige Unternehmen bestehen zudem Berichtsanforderungen, die sich aus der europäischen Taxonomie-Verordnung (2020/852/EU) ergeben. Gemäß Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung, in Verbindung mit der delegierten Verordnung 2021/2178, müssen Unternehmen berichten, welcher Anteil ihrer Umsätze, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben geeignet ist, die Kriterien der Taxonomie-Verordnung zu erfüllen und welcher Anteil diese bereits erfüllt. Die Angaben sind in den Abschnitt des Lageberichts zur Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzunehmen.

Haben Sie weitere Fragen? Hier gibt es wetere Informationen.  Wir sind gerne für Sie da.

12. March 2024
Share this entry
  • Share on X
  • Share on WhatsApp
  • Share on LinkedIn
  • Share by Mail
https://tcjg.de/wp-content/uploads/2024/02/nachhaltigkeitsberichte.jpg 720 1080 Jan https://v2.tcjg.de/wp-content/uploads/2019/03/tcjg-logo-v02-500x227.png Jan2024-03-12 12:39:532024-03-31 20:27:47Nachhaltigkeitsberichterstattung: Neue EU-Richtlinie

Unser neuester Beitrag

  • Transformation
    Promotoren der Transformation18. November 2023 - 10:35 pm

Tags

Achtsamkeit Agiles Mindset Brainstorming Change Change Management co-creator Community Learning Concept cultural change Customer Customer Centricity Digitalisierung Facilitation Future Learning Future Learning; Enabler Führung Führungskraft innovation Konzept Kunde Kundenerlebnis Leader-Shift Leadership Learning Lernbegleiter lernen Lernen der Zukunft Lernformate Mindset neues lernen New learning new work Organisationsentwicklung Purpose Remote Selbstführung Selbstorganisation Team Work Transformation Veränderung Virtueller Workshop virtuelles Lernen Wandel workshop Zukunft
© 2026 - The Company Journey Guides
  • Link to LinkedIn
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
Link to: Promotoren der Transformation Link to: Promotoren der Transformation Promotoren der TransformationTransformation Link to: Die Stellschrauben für Nachhaltigkeit im Autohaus Link to: Die Stellschrauben für Nachhaltigkeit im Autohaus NachhaltigkeitDie Stellschrauben für Nachhaltigkeit im Autohaus
Scroll to top Scroll to top Scroll to top

Diese Website verwendet Cookies. Durch das weitere Nutzung der Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.

OKMehr erfahren

Cookie and Privacy Settings



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Wichtige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Website verfügbaren Dienste zur Verfügung zu stellen und einige ihrer Funktionen zu nutzen.

Da diese Cookies zur Bereitstellung der Website unbedingt erforderlich sind, können Sie sie nicht ablehnen, ohne die Funktionsweise unserer Website zu beeinträchtigen. Sie können sie blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Website erzwingen.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die entweder in aggregierter Form verwendet werden, um zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird oder wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind, oder um uns zu helfen, unsere Website und Anwendung für Sie anzupassen, um Ihre Erfahrung zu verbessern.

Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihren Besuch auf unserer Website verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren:

Andere externe Dienste

Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse sammeln, können Sie diese hier blockieren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Webfont-Einstellungen:

Google Karteneinstellungen:

Vimeo und Youtube Video bettet ein:

Datenschutz-Bestimmungen

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutzerklärung
Einstellungen akzeptierenVerberge nur die Benachrichtigung